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Nach der Maxime - was ich nicht mit eigenen Augen sehe, kann es auch nicht geben -
- hat die II. sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts am 30.8.2010 ein Urteil gefällt, das ein weiterer Schlag ins Gesicht aller Betroffenen darstellt. Ein Schleudertrauma stelle für sich allein keinen Grund dar, der zu einer IV-Rente berechtige. Die Folgen eines Schleudertraumas seien mit Willenskraft überwindbar. Die Bundesrichter schwingen sich sogar auf zu Aussagen betreffend medizinische Sachverhalte, die so schlicht nicht stimmen. Die von vielen Betroffenen geklagten Schwindel und Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen sollen also mit etwas gutem Willen überwindbar sein? Wo bleiben die Neurologen, die sich gegen solchen Unsinn im Namen Ihrer Patienten zur Wehr setzen?
Für Betroffene, die aufgrund Ihrer Beschwerden de facto arbeitsunfähig sind, aber keine IV-Rente erhalten, weil das ja nicht sein kann, heisst das, dass sie früher oder später bei der Fürsorge landen. Auch Pensionskassenrenten, die aufgrund des Rentenbescheids der IV bezahlt würden, fallen weg. Dies wiederum heisst, dass die alleinigen Nutzniesser dieses Entscheids die privaten Versicherungskonzern sein werden, die ja auch bereits frohlocken. Sie werden weniger Leistungen ausrichten müssen. Die Steuerzahler werden sich darum kümmern, während die Versicherungen Ihre Boni und Dividenden erhöhen können.
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