Unfall und jetzt?
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Kennen Sie Ihren Rechtsanspruch nach einem Unfall?


Der Fall Bono http://www.tagesanzeiger.ch/leben/dossier/der-fall-bono/dossier.html macht deutlich, dass selbst eine erfahrene Rechtsanwältin nach einem Auffahrunfall den Glauben an die Justiz verlieren kann.

Unter der Rubrik "Fragen und Antworten" auf dieser Website erfahren Sie, auf welche Punkte man nach dem Unfall unbedingt achten sollte.

Zudem bieten Ihnen die Anwälte des Schleudertraumaverbands gerne eine Rechts-beratung im Rahmen von einer Stunde an. Eine solche kostet für Mitglieder des Verbands Fr. 80.-. Nicht Mitglieder bezahlen für diese Dienstleistung Fr. 120.-.

Gerne erteilen Ihnen auch die Beraterinnen der Geschäftsstelle jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag weitere Auskünfte dazu. Sie erreichen uns unter der Nummer 044 388 57 00. Rufen Sie an! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
 
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Nein zum Abbau der IV
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icon Medienmitteilung

     und Mitgliederliste

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mehr IV-Fälle vor Gericht
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Beim Zürcher Sozialversiche- rungsgericht ist die Zahl der IV-Fälle stark gestiegen. Seit 1995 von 17.5% auf 54%!

Tagesanzeiger vom 22.3.2012

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Mit dem Gutachte(r)n entscheidet sich alles
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Samstag, 16.  Juni 2012 in Aarau

 

Kurs für Betroffene, die sich auf eine Begutachtung vorbereiten.

 

icon Ausschreibung / Anmeldung

icon Interview mit M. Stalder

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