Selbsthilfegruppen

Was kann Ihnen eine Selbsthilfegruppe bringen? 

  • Erleichterung!
  • für einmal keine Begegnung mit Fachleuten
  • einen Ort, an welchem Sie sich nicht mehr rechtfertigen, an welchem Sie nicht mehr kämpfen müssen
  • die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen mit anderen Betroffenen auszutauschen
  • eine Quelle der Stärkung und des Verständnisses
  • Zugang zum breitem Erfahrungs- und Fachwissen von Betroffenen für Betroffene

 

Eine Selbsthilfegruppe ist nicht zuständig für Auskünfte über juristische, versicherungstechnische, medizinische und therapeutische Fragen, für telefonische und persönliche Beratungen, für Mitgliedschafts-Anmeldungen beim Schleudertraumaverband.

 

Machen Sie dort weiter, wo professionelle Betreuung endet. Nehmen Sie mit einer Gruppe in Ihrer Wohnregion unverbindlich Kontakt auf!

Bei einem ersten Treffen erfahren Sie einiges über die Zusammensetzung der Gruppe, deren Themen und Ziele und können danach in aller Ruhe entscheiden, ob diese oder eine andere Gruppe auch für Sie das Richtige ist.



Auf der Liste des Schleudertraumaverbands sind Selbsthilfegruppen aufgeführt, dievon direkt betroffenen Mitgliedern des Verbands geleitet werden.


Daneben finden Sie auch die Adressen von Selbsthilfezentren, also Nonprofit Organisationen, welche mehrere Selbsthilfegruppen zu unterschiedlichen Problemstellungen - teilweise auch zu Schleudertrauma - führen. Dies sind vom Schleudertraumaverband unabhängig gegründete Anlaufstellen. Gerne führen wir diese Stellen als mögliche Anlaufstellen auf. Sie sind in der Liste mit einem (*) gekennzeichnet.

Die vollständige Liste kann bei der Geschäftsstelle unter der Telefon-Nummer 044 388 57 00 oder direkt über Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können   angefordert werden.  Es besteht auch die Möglichkeit, die Liste an dieser Stelle als PDF selbst auszudrucken.  

icon Kontaktadressen Selbsthilfegruppen


 

Nein zum Abbau der IV

icon Medienmitteilung

     und Mitgliederliste

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mehr IV-Fälle vor Gericht
Beim Zürcher Sozialversiche- rungsgericht ist die Zahl der IV-Fälle stark gestiegen. Seit 1995 von 17.5% auf 54%!

Tagesanzeiger vom 22.3.2012

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Mit dem Gutachte(r)n entscheidet sich alles

Samstag, 16.  Juni 2012 in Aarau

 

Kurs für Betroffene, die sich auf eine Begutachtung vorbereiten.

 

icon Ausschreibung / Anmeldung

icon Interview mit M. Stalder

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