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Der Schleudertraumaverband unterstützt seine Mitglieder in juristischen Fragen.
Schleudertraumata entstehen durch Selbstunfälle. Dann muss mit Unfall- und Sozialversicherungen verhandelt werden.
Meist jedoch resultieren Schleudertrauma-Verletzungen aus Auffahrunfällen. Hier kommt ein Unfallversursacher und dessen Haftpflichtversicherung als weitere Partei dazu.
Die Fragen sind meist komplex und existenziell. Die Betroffenen sind aufgrund ihrer schwierigen gesundheitlichen Situation nicht in der Lage, ihr Anliegen selber richtig zu vertreten. Der Beizug eines Anwalts ist dringend zu empfehlen.
Wir vermitteln unseren Mitgliedern spezialisierte Anwälte.
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