Juristisches


Der Schleudertraumaverband unterstützt seine Mitglieder in juristischen Fragen.

 

Schleudertraumata entstehen durch Selbstunfälle. Dann muss mit Unfall- und Sozialversicherungen verhandelt werden.

 

Meist jedoch resultieren Schleudertrauma-Verletzungen aus Auffahrunfällen. Hier kommt ein Unfallversursacher und dessen Haftpflichtversicherung als weitere Partei dazu.


Die Fragen sind meist komplex und existenziell. Die Betroffenen sind aufgrund ihrer schwierigen gesundheitlichen Situation nicht in der Lage, ihr Anliegen selber richtig zu vertreten.

 

Der Beizug eines Anwalts ist dringend zu empfehlen.

 

 

 

Wir vermitteln unseren Mitgliedern spezialisierte Anwälte.

 

Nein zum Abbau der IV

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mehr IV-Fälle vor Gericht
Beim Zürcher Sozialversiche- rungsgericht ist die Zahl der IV-Fälle stark gestiegen. Seit 1995 von 17.5% auf 54%!

Tagesanzeiger vom 22.3.2012

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Mit dem Gutachte(r)n entscheidet sich alles

Samstag, 16.  Juni 2012 in Aarau

 

Kurs für Betroffene, die sich auf eine Begutachtung vorbereiten.

 

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