Fragen und Antworten

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Schleudertrauma. Bitte beachten Sie, dass die Antworten darauf sehr kurz gehalten sind. Im Verlauf der telefonischen Beratung stellten wir oft fest, dass die "Fälle" um einiges komplexer - als von den Betroffenen zuerst angenommen - sind.

Möchten auch Sie fallspezifische, kompetente Antworten, dann rufen Sie unser Beratungsteam an! Gerne sind wir jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag zwischen 9.00 und 12.00 Uhr für Sie und Ihre Anliegen da!

Welches Vorgehen ist nach einem Unfall angezeigt?
Wie kann ich mich vor einem Schleudertrauma schützen?
Treten mögliche Beschwerden unmittelbar nach dem Unfall auf?
Wie kann ein Schleudertrauma nachgewiesen werden?
Kann ich eine Rechtschutzversicherung auch nach einem Unfall abschliessen?
Kopfstützenergänzung - was ist das?
Gibt es wirksame Körpertherapien bei Schleudertrauma-Beschwerden?
Wieso verlangt der Schleudertraumaverband meine AHV-Nummer?
Weshalb arbeitet der Schleudertraumaverband mit Juristen, also Anwälten, zusammen?
Was bedeutet der Begriff „Berufsunfähigkeit“?
Meine Unfallversicherung will die Leistungen einstellen
Darf mir mein Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit kündigen?
Kann ich den Gutachter auch ablehnen?


Mit dem Gutachte(r)n entscheidet sich alles

Samstag, 11. Februar 2012 in Winterthur

 

Kurs für Betroffene, die sich auf einen Gutachtertermin vorbereiten.

icon Ausschreibung

icon Interview mit M. Stalder

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IV-Revision 6b

Ständerat setzt Demontage     der IV fort

 

Stellungnahme AGILE

(externer Link)

 

 

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