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Welches Vorgehen ist nach einem Unfall angezeigt?


  • Rufen Sie die Polizei an, damit der Aufprall korrekt protokolliert wird!

  • Stellen Sie Beweise sicher durch Fotoaufnahmen der beteiligten Fahrzeuge und der Unfallsituation. Wie der Fall Bono (www.bono.tagesanzeiger.ch)  zeigt, kann dieses Vorgehen im späteren Verlauf Matchentscheidend sein.

  • Notieren Sie sich die Adressen der Unfallbeteiligten sowie allfälliger Zeugen sowie die Namen der herbeigezogenen Polizeibeamten.

  • Notieren Sie sich sobald als möglich den genauen Unfallablauf.

  • Notieren Sie sich, wie Ihr Bewusstseinszustand gleich nach dem Unfall war.

  • Suchen Sie beim Auftreten der ersten Symptome sofort Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin auf.

  • Notieren Sie sich Ihre Symptome und deren zeitliches Auftreten.

  • Beharren Sie auf einer gründlichen Erstuntersuchung mit einer genauen schriftlichen Protokollierung des Unfallherganges auf der Grundlage Ihrer Aufzeichnungen. Beharren Sie darauf, dass Ihr Arzt sämtliche von Ihnen geschilderten Symptome schriftlich festhält.

  • Beharren Sie darauf, dass Ihr Arzt den Erstdokumentationsbogen, Download unter:  http://www.svv.ch/article7176/medizin/formulare/formular-erstdokubogen.htm  ausfüllt.

  • Weisen Sie Ihren Arzt darauf hin, in den Versicherungsberichten auf mögliche erst später auftretende Folgen hinzuweisen.

  • Verlangen Sie von allen Berichten Kopien für Ihre Akten.

Meist klingen die Symptome eines Schleudertraumas spontan oder mit Hilfe einer angepassten Therapie ab. Wenn sich Ihr gesundheitlicher Zustand nicht bessert oder versicherungstechnische Probleme auftreten, ist eine fachkundige Beratung sinnvoll.

Die Beraterinnen des Schleudertraumaverbands stehen Ihnen gerne jeweils am Mo, Di, Do und Fr von 9.00 - 12.00 Uhr unter der Tel. Nr. 044 388 57 00 zur Verfügung. 


http://www.svv.ch/article7176/medizin/formulare/formular-erstdokubogen.htm
 
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