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Was bedeutet der Begriff „Berufsunfähigkeit“?

In diesem Zusammenhang spricht man oft auch von Arbeitsunfähigkeit.

Diese beiden Ausdrücke sind nicht zu verwechseln mit Erwerbsunfähigkeit.

 

Dazu ein Beispiel: Ein Bäcker, der eine Mehlallergie hat, ist in seinem Beruf z.B. nicht mehr arbeitsfähig. Wechselt diese Person aber z.B. von der Backstube ins Büro, wo er nicht mehr mit dem Allergen Mehl in Kontakt steht, ist sie wieder voll erwerbsfähig.

 
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Nein zum Abbau der IV

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mehr IV-Fälle vor Gericht
Beim Zürcher Sozialversiche- rungsgericht ist die Zahl der IV-Fälle stark gestiegen. Seit 1995 von 17.5% auf 54%!

Tagesanzeiger vom 22.3.2012

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Mit dem Gutachte(r)n entscheidet sich alles

Samstag, 16.  Juni 2012 in Aarau

 

Kurs für Betroffene, die sich auf eine Begutachtung vorbereiten.

 

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