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Meine Unfallversicherung will die Leistungen einstellen

Was muss ich machen, wenn mir meine Unfallversicherung in einem einfachen Brief ankündigt, dass sie die Taggeldzahlungen auf ein bestimmtes Datum einstellen wird und sie auch die Arzt- und Therapiekosten nicht mehr weiter übernehmen will?

 

  • verlangen Sie schriftlich per Brief eine "einsprachefähige Verfügung".

  • verfassen Sie nach Eintreffen dieser Verfügung innerhalb von 30 Tagen eine Einsprache.

  • warten Sie den Einspracheentscheid ab. Falls er innerhalb von 5 Monaten nicht eintrifft, mahnen Sie ein erstes Mal.

  • falls der Einspracheentscheid negativ ist, gilt für das Beschwerdeverfahren beim kantonalen Versicherungs- oder Verwaltungsgericht einheitlich eine 30-tägige Frist.

 
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Nein zum Abbau der IV

icon Medienmitteilung

     und Mitgliederliste

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mehr IV-Fälle vor Gericht
Beim Zürcher Sozialversiche- rungsgericht ist die Zahl der IV-Fälle stark gestiegen. Seit 1995 von 17.5% auf 54%!

Tagesanzeiger vom 22.3.2012

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Mit dem Gutachte(r)n entscheidet sich alles

Samstag, 16.  Juni 2012 in Aarau

 

Kurs für Betroffene, die sich auf eine Begutachtung vorbereiten.

 

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