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Darf mir mein Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit kündigen? |
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Im Schweizerischen Arbeitsvertragsrecht gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Jede Partei hat demnach das Recht, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist aufzulösen. Solange Sie jedoch wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind, darf der Arbeitgeber während nachfolgenden Sperrfristen nicht kündigen:
- 30 Tage im 1. Dienstjahr
- 90 Tage vom 2. bis und mit 5. Dienstjahr
- 180 Tage ab 6. Dienstjahr
Eine Kündigung, die der Arbeitgeber während dieser Perioden ausspricht, ist ungültig. Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst während der Kündigungsfrist ein, steht diese während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum Ablauf der Sperrfrist still. Das Arbeitsverhältnis verlängert sich dann entsprechend und endet schliesslich am darauffolgenden Monatsende.
Sind Sie mehrmals arbeitsunfähig und stehen die Ursachen in keinem Zusammenhang, löst jede Arbeitsunfähigkeit eine neue Sperrfrist aus. Siehe auch Schweizerisches Obligationenrecht (OR), Artikel 336.
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