larger smaller reset
Startseite arrow Fragen und Antworten arrow Darf mir mein Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit kündigen?
Darf mir mein Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit kündigen?

Im Schweizerischen Arbeitsvertragsrecht gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Jede Partei hat demnach das Recht, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist aufzulösen. Solange Sie jedoch wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind, darf der Arbeitgeber während nachfolgenden Sperrfristen nicht kündigen:


  • 30 Tage im 1. Dienstjahr

  • 90 Tage vom 2. bis und mit 5. Dienstjahr

  • 180 Tage ab 6. Dienstjahr


Eine Kündigung, die der Arbeitgeber während dieser Perioden ausspricht, ist ungültig. Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst während der Kündigungsfrist ein, steht diese während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum Ablauf der Sperrfrist still. Das Arbeitsverhältnis verlängert sich dann entsprechend und endet schliesslich am darauffolgenden Monatsende.

Sind Sie mehrmals arbeitsunfähig und stehen die Ursachen in keinem Zusammenhang, löst jede Arbeitsunfähigkeit eine neue Sperrfrist aus. Siehe auch Schweizerisches Obligationenrecht (OR), Artikel 336.

 

 
< zurück   weiter >


Nein zum Abbau der IV

icon Medienmitteilung

     und Mitgliederliste

weiter …
 
mehr IV-Fälle vor Gericht
Beim Zürcher Sozialversiche- rungsgericht ist die Zahl der IV-Fälle stark gestiegen. Seit 1995 von 17.5% auf 54%!

Tagesanzeiger vom 22.3.2012

weiter …
 
Mit dem Gutachte(r)n entscheidet sich alles

Samstag, 16.  Juni 2012 in Aarau

 

Kurs für Betroffene, die sich auf eine Begutachtung vorbereiten.

 

icon Ausschreibung / Anmeldung

icon Interview mit M. Stalder

weiter …
 

suchen und finden

© 2012 Schleudertraumaverband Schweiz | internetagentur JANIS