Bundesamt für Sozialversicherung
Bundesamt für Sozialversicherung

Gemäss Bundesgesetz über die Invalidenversicherung erfüllen wir als Nonprofitorganisation im Behindertenbereich die Voraussetzungen zum Bezug von Beiträgen. Der Schleudertraumaverband wird deshalb halbjährlich mit einem bescheidenen Betrag vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) finanziell unterstützt.

IVGArtikel 74; http://www.admin.ch/ch/d/sr/831_20/a74.html
 

Nein zum Abbau der IV

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mehr IV-Fälle vor Gericht
Beim Zürcher Sozialversiche- rungsgericht ist die Zahl der IV-Fälle stark gestiegen. Seit 1995 von 17.5% auf 54%!

Tagesanzeiger vom 22.3.2012

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Mit dem Gutachte(r)n entscheidet sich alles

Samstag, 16.  Juni 2012 in Aarau

 

Kurs für Betroffene, die sich auf eine Begutachtung vorbereiten.

 

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