Überwachung durch die Versicherung
Neuer Bundesgerichtsentscheid erlaubt die Überwachung.

Unfallversicherung darf im Verdachtsfall versicherte Person überwachen

Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung darf eine Unfallversicherung die Ergebnisse einer Observation durch Privatdetektive dann als Beweismittel verwerten, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers diese in Auftrag gegeben hat.

Urteil vom 15. Juni 2009 (8C_807/2008)

 icon BundesgerichtsurteilUeberwachungdurchVersicherung.pdf (20.62 KB)

 
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Nein zum Abbau der IV

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mehr IV-Fälle vor Gericht
Beim Zürcher Sozialversiche- rungsgericht ist die Zahl der IV-Fälle stark gestiegen. Seit 1995 von 17.5% auf 54%!

Tagesanzeiger vom 22.3.2012

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Mit dem Gutachte(r)n entscheidet sich alles

Samstag, 16.  Juni 2012 in Aarau

 

Kurs für Betroffene, die sich auf eine Begutachtung vorbereiten.

 

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