Überwachung durch die Versicherung
Neuer Bundesgerichtsentscheid erlaubt die Überwachung.

Unfallversicherung darf im Verdachtsfall versicherte Person überwachen

Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung darf eine Unfallversicherung die Ergebnisse einer Observation durch Privatdetektive dann als Beweismittel verwerten, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers diese in Auftrag gegeben hat.

Urteil vom 15. Juni 2009 (8C_807/2008)

 icon BundesgerichtsurteilUeberwachungdurchVersicherung.pdf (20.62 KB)

 
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